Förderung von Pelletsheizungen

Ab sofort wieder  Förderungen für Holzpelletsanlagen

Förderfähig sind Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse (Holz) für die thermische Nutzung.

Hinweise:

  • Es sind nur diejenigen Biomasseanlagen förderfähig, die der Bereitstellung von Wärme für solche Gebäude dienen, die bereits vor Durchführung der Maßnahme über ein Heizungssystem verfügten (Gebäudebestand).
  • Biomasseanlagen sind nur noch dann förderfähig, wenn ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde.
  • Ab dem 1. Januar 2011 ist zusätzlich Fördervoraussetzung, dass die Umwälzpumpen in der Anlage die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen und ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde.

Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:

  • für Pelletöfen mit Wassertasche: 1000 Euro,
  • für Pelletkessel: 2000 Euro,
  • für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2500 Euro.

Mehr zur Förderung:

. http://www.bafa.de/bafa/de