Förderung von Pelletsheizungen
Ab sofort wieder Förderungen für Holzpelletsanlagen
Förderfähig sind Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse (Holz) für die thermische Nutzung.
Hinweise:
- Es sind nur diejenigen Biomasseanlagen förderfähig, die der Bereitstellung von Wärme für solche Gebäude dienen, die bereits vor Durchführung der Maßnahme über ein Heizungssystem verfügten (Gebäudebestand).
- Biomasseanlagen sind nur noch dann förderfähig, wenn ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde.
- Ab dem 1. Januar 2011 ist zusätzlich Fördervoraussetzung, dass die Umwälzpumpen in der Anlage die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen und ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde.
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.
Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:
- für Pelletöfen mit Wassertasche: 1000 Euro,
- für Pelletkessel: 2000 Euro,
- für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2500 Euro.
Mehr zur Förderung: