Förderung von Wärmepumpen
Ab sofort wieder Förderungen für Wärmepumpenanlagen !Die Höhe der Förderung bei effizienten Wärmepumpen
Basisförderung
Gebäudebestand
Die Basisförderung beträgt für Wärmepumpenanlagen mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft / Wasser-Wärmepumpen 2.400 Euro je Anlage. Zuzüglich zu diesem Betrag wird für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 10 kW eine zusätzliche Förderung gewährt. Die zusätzliche Förderung bemisst sich an dem Anteil der Nennwärmeleistung, der 10 kW übersteigt. Dieser Anteil der Nennwärmeleistung wird mit einem Betrag multipliziert, der wie folgt bemessen wird:
- für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 10 kW bis einschließlich 20 kW 120 Euro je kW Nennwärmeleistung
- für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW 100 Euro je kWNennwärmeleistung, mindestens 1.200 Euro.
Die Basisförderung beträgt für elektrisch betriebene Luft/Wasser- Wärmepumpen pauschal 900 Euro je Anlage. Bei einer Anlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW beträgt die Förderung pauschal 1.200 Euro je Anlage.
Neubauten
Wärmepumpen in neu errichteten Gebäuden sind nicht förderfähig.
Bonus für Kombination mit Solarkollektoranlage
Wird gleichzeitig eine nach diesen Richtlinien geförderte Solarkollektoranlage errichtet, so kann zusammen mit dem Solarantrag ein Kombinationsbonus beantragt werden.Der Bonus beträgt bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs) 600 Euro. Ab dem 31. Dezember 2011 beträgt der Bonus 500 Euro. Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen.
Weitere Boni oder eine Innovationsförderung werden für Wärmepumpen nicht gewährt.
Eine weitere Förderung Ihrer Wärmepumpenanlage kann über die Niederrheinwerke Viersen erfolgen, wenn gewisse Forderungen erfüllt werden. Hier erfahren Sie mehr darüber:
Förderfibel der Niederrheinwerke Viersen 2009
Förderfibel der Niederrheinwerke Viersen
Förderung der NVV-AG Wärmepumpen