Förderung von Wärmepumpen
Ab sofort wieder Förderungen für Wärmepumpenanlagen !Die Höhe der Förderung bei effizienten Wärmepumpen
Es sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden dienen, die bereits vor Durchführung der Maßnahme über ein Heizungssystem verfügten (Gebäudebestand).
Basisförderung
Die Basisförderung beträgt für Wärmepumpenanlagen mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft / Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden 20 Euro je m2 Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 20 Euro je m² beheizter Nutzfläche.
Für elektrisch betriebene Luft / Wasser-Wärmepumpen beträgt die Förderung 10 Euro je m² beheizter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 10 Euro je m² beheizter Nutzfläche.
Für die Basisförderung von Wärmepumpenanlagen mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft / Wasser-Wärmepumpen gelten die folgenden Höchstförderbeträge:
Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden
- mit einer Wohneinheit höchstens 2.400 Euro,
- mit zwei Wohneinheiten höchstens 3.600 Euro,
- mit drei Wohneinheiten höchstens 4.800 Euro,
- mit vier Wohneinheiten höchstens 5.400 Euro,
- mit fünf Wohneinheiten höchstens 6.000 Euro.
Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Förderhöchstbetrag um 300 Euro je Wohneinheit.
Die Förderung beträgt bei Nichtwohngebäuden höchstens 6.000 Euro.
Die Basisförderung von elektrisch betriebenen Luft / Wasser-Wärmepumpen beträgt maximal 50 % der vorgenannten Höchstförderbeträge.
Hinweis: Der Nachweis der Wohnfläche (Wohngebäude) ist anhand einer Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung zu erbringen, der Nachweis der Nutzfläche (Nichtwohngebäude) anhand des Energiebedarfsausweises bzw. einer Nutzflächenberechnung nach DIN 277. Wohneinheiten werden im Rahmen der Berechnung des Förderbetrages nur berücksichtigt, wenn sie durch die geförderte Wärmepumpe versorgt werden.
Falls es neben der Wärmepumpe für die Beheizung des betroffenen Gebäudes noch weitere Wärmeerzeuger gibt (für Brennstoffe jeder Art, Fern- / Nahwärme), so wird der Förderbetrag anteilig reduziert (siehe Nummer 8 der Erläuterungen zur Förderung von effizienten Wärmepumpen vom 15.7.2009).
Neubauten
Wärmepumpen in neu errichteten Gebäuden sind nicht förderfähig.
Eine weitere Förderung Ihrer Wärmepumpenanlage kann über die Niederrheinwerke Viersen erfolgen, wenn gewisse Forderungen erfüllt werden. Hier erfahren Sie mehr darüber:
Förderfibel der Niederrheinwerke Viersen 2009
Förderfibel der Niederrheinwerke Viersen
Förderung der NVV-AG Wärmepumpen